Die Themen unserer Vehandlungspositionen:
1. Ü7-Verfahren,
2. Ü11-Verfahren,
3. Schulwechsel-Durchlässigkeit,
4. Intensivierungskurs (Gost)
5. Versetzung in die Qualifikationsphase (Gost)
6. Stundenplanung Einführungsphase
7. Anrechnungsstunden für Schulleitung

Verband der Gesamtschulen im Land Brandenburg
- Geschäftsstelle - Mai 2014

Übersicht der Verhandlungspositionen

Situation Vorschlag Begründung
Ü7 Verfahren §53, Abs.3, Satz 7 BbgSchulG i. V. m. §32
Sek I-Verordnung ändern und Aufnahme von
bis zu 50% AHR- Bewerber ermöglichen
- zunehmender Elternwunsch nach AHR-Bildungsgang an einer Gesamtschule (quantitativ sehr hohe Nachfrage an GeS)
- Quote der AHR-Eignungen an Grundschulen nach Klasse 6 steigt
Ü11 Verfahren Rechtsgrundlage für ein Auswahlverfahren bei Übernachfrage schaffen, z.B. durch den Vorrang der Eignung (Auswertung des Abschlusszeugnisses 10) - Anzahl der Bewerber von Oberschulen steigen
- ebenso nehmen die Bewerber von Gymnasien, die das Abitur in 13 Jahren absolvieren wollen, zu
- einige Gesamtschulen stoßen an Kapazitätsgrenze
Schulwechsel- Durchlässigkeit §103, Abs.4, Satz 1 BbgSchulG streichen und damit die Höchstgrenze der Klassen im Jahrgang 7 von 30 Schülern - volle Klassen verhindern Aufnahme von Zuzüglern und Schulwechslern, häufig Zuweisung durch die Schulämter und dadurch quantitativ hohe Klassenfrequenzen
- Erhöhung der Durchlässigkeit gem. §7 BbgSchulG
Gymnasiale Oberstufe Gesamtschulen sollen durch Beschluss der Konferenz der Lehrkräfte Möglichkeit erhalten:  
 Intensivierungskurs - den Intensivierungskurs zu benoten - Anerkennung von Leistungsbereitschaft der Schüler
 Versetzung in die Qualifikationsphase - die Leistungen des ersten Halbjahres in die Versetzungsentscheidung inkludieren - Erhöhung der Relevanz des ersten Halbjahres der
Einführungsphase
Stundenplanung Einführungsphase - die Kurse auf erhöhtem Niveau ganzjährig dreistündig anzubieten - Reduzierung des Stundenplanungsaufwandes - Erhöhung der Kontinuität im Stundenplan
Anrechnungsstunden für Schulleitung Erhöhung der Grundanrechnung für Schulleitungstätigkeiten gem. Nr. 2, VV Anrechnung - bisherige Regelung vom 30.05.2008
- seit dieser Zeit zunehmende Übertragung von Aufgaben (Arbeitsschutz, „1-Euro-Jobs“, Fahrten- und Vertretungsbudget, Dienstreisen, Beurteilungen, Einstellungen (Moses-Schulen))