– Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule –
Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V.

 

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SCHULE KANN ANDERS! 2024 (Dresden)

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Bundeskongress
für längeres gemeinsames Lernen


Donnerstag, 02. Mai, bis Sonnabend, 04. Mai 2024

Gemeinschaftsschule Campus Cordis
Stauffenbergallee 8
01099 Dresden

  • Die "GGG",
  • "Länger gemeinsam lernen – Gemeinschaftsschule in Sachsen e.V."
  • und die Dresdener "Gemeinschaftsschule Campus Cordis"

veranstalten den Kongress gemeinsam. Die Landeshauptstadt Dresden – Geschäftsbereich Bildung, Jugend und Sport unterstützt ihn.

Im Anschluss findet die GGG-Mitgliederversammlung statt.

HE/SL: Beatenberg 31 (2024-10)

Personalisiertes Lernen in heterogenen Gruppen als Chance für Inklusion

Tagung mit Workshops
Freitag, 11.10., im Montessori-Zentrum Angell in Freiburg bis bis Montag, 14.10.2024, in Beatenberg

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Institut Beatenberg
Waldeggstr. 195
CH-3803 Beatenberg
+41 (0)33 841 81 81

Karte    WEBSITE Institut Beatenberg

Das Märchen von der inklusion (2024 efa-9)

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– am Beispiel des Landes Bayern

Eine für Alle – Heft 9 (2024)

So war und ist Inklusion nicht gemeint

In dieser Ausgabe unserer Schriftenreihe lesen Sie einen Beitrag zur Inklusion in Bayern. Sie fragen sich jetzt vielleicht, inwiefern Sie das Schulsystem Bayerns interessieren sollte? Die Bedenken hatten wir auch. Wir haben den Beitrag aufgenommen, weil Hans Wocken darin die Ziele und entsprechende Strategien im Detail entlarvt, mit denen in Bayern unter dem Schild „Inklusion“ inklusive Bildung in der Realität verhindert wird.

Nach Pisa 2022 – GGG fordert Schulstruktur­änderung (PM 2024-02)

Bundeskongress für längeres gemeinsames Lernen in Dresden vom 2.5.2024 bis 4.5.2024

Presse­mit­tei­lung 24.02.2024:

In seiner Frühjahressitzung beschäftigte sich der GGG-Hauptausschuss an diesem Wochenende in Bad Sassendorf schwerpunktmäßig mit der Rezeption der Pisa-Ergebnisse in den einzelnen Bundesländern. Der Aufschrei in der Politik war jeweils groß, heftiges Debattieren setzte ein, um alsbald wieder zu verstummen.

Was muss noch geschehen, um unsere Bildungspolitiker*innen zu bewegen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, die über den Versuch des Kurierens an Symptomen hinausgehen?

HH: Bildungswende JETZT! (2024-01)

Offener Brief an die neue Schulsenatorin Logo Schule muss anders

Sehr geehrte Frau Bekeris,

wir, die Hamburger Gruppe der bundesweiten Bildungsinitiative Bildungswende JETZT!, gratulieren Ihnen zur Bestätigung Ihres neuen Amtes durch die Hamburger Bürgerschaft und wünschen Ihnen einen guten Start! Gleichzeitig wünschen wir Herrn Rabe alles Gute für die Zukunft, vor allem gesundheitlich. Wir freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen, um gemeinsam die Bildung in Hamburg gerechter, inklusiver und demokratischer zu machen.

DIE SCHULE für alle – 2023/4

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ImFokusSchule imFokus:
– Inklusion 2023
GGGaktiv:
– Tagung mit dem Grundschulverband
– Oberstufe
– Bündnis Eine für alle

DIE SCHULE für alle – 2023/3

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Einführung:
– Redaktionsbeitrag
– K.-J. Tillmann
5 Länder im Fokus:
BE – HB – HH – SL – SH
in der Diskussion:
– 2 Positionen
– Die Einführung der Gemeinschaftsschule in SH

Die GGG ist ein Stein in der Brandmauer gegen Rechts (PM 2024-01)

Presse­mit­tei­lung 22.01.2024:

In einem Nachrichtenpodcast der Süddeutschen Zeitung fordert der flüchtlingspolitische Sprecher von Pro Asyl, Tareq Alaows, Politik und Zivilgesellschaft dazu auf, eine Brandmauer gegen Rechts zu bilden, gegen diejenigen, die unsere freiheitliche Grundordnung sowie Menschenrechte einschränken bzw. abschaffen wollen. Die GGG ist ein Stein dieser Brandmauer.

PISA 2022 (2023-12)

Neue PISA-Studie erweist: Das Deutsche Schulsystem ist am Ende

Stellungnahme des Bundesvorstandes vom 12.12.2023:

Die aktuelle Bildungsstudie der OECD zeigt Deutschland an einem nie dagewesenen Tiefpunkt:

Vollständiger Artikel durch Titelklick!

DIE SCHULE für alle – 2023/2

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ImFokus:
– Startchancen-Programm
Schule imFokus:
– Schulen in präkerer Lage – erfolgreich
GGGaktiv:
– Potsdamer Erklärung
– Lehrermangel: HA-Empfehlungen
u. a.

Frau J. Lion
Hohenzollernstr. 60
66117 Saarbrücken

 

Sehr geehrte Frau Lion,

der Landesvorstand der GGG Saarland bedankt sich für die Möglichkeit, zum
Entwurf „Erlass zur Einrichtung des Pilotprojektes eines inklusiven Förderkonzeptes an Regelschulen im Saarland“
Stellung zu nehmen.
Da für den Landesvorstand der GGG Saarland die Zeit für eine sorgfältig ausgearbeitete Stellungnahme zu diesem komplexen Thema von 27.05. (Posteingang) bis 01.06.11 (Abgabetermin) zumal in Zeiten von Prüfungen und Schuljahresabschluss viel zu kurz bemessen war, behalten wir uns eine weitere zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Die GGG setzt sich seit über zwei Jahrzehnten für Inklusion ein.

War die Gesamtschule ursprünglich beauftragt, die drei Schulformen Haupt-, Realschule und Gymnasien zu integrieren, begannen einzelne Gesamtschulen bereits in den 70er Jahren , sich als eine Schule für alle Kinder, also auch für Kinder mit Behinderungen zu verstehen und aufzunehmen – Bildung sog. I-Klassen. Damit wurde der Integrationsbegriff verändert und erweitert. Spätestens mit der Fachtagung „Integration von behinderten und nichtbehinderten Kindern in der Gesamtschule“ 24.-26.02. 1989, der einige Arbeitsgruppen bei Bundeskongressen vorausgingen, fordert die GGG diese Integration, die wir heute Inklusion nennen.

Deshalb begrüßt die GGG Saarland ausdrücklich die Einrichtung eines Pilotprojektes.

Allerdings moniert sie den zaghaften, verspäteten und unzureichenden Start in die Inklusive Schule.

In der Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte (Monitoringstelle) „Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems (Primarstufe und Sekundarstufe I und II) vom 31.03.11 heißt es:

„Alle Länder sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, die gewährleisten, dass spätestens ab dem Schuljahr 2011/2012 für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nach individuellem Bedarf ein sinnvolles, qualitativ hochwertiges Bildungsangebot in der allgemeinen wohnortnahe Schule organisiert werden kann. Zu den geeigneten Maßnahmen gehören Verfügungen, Arbeitshilfen und Sensibilisierungstrainings, mit denen auch Behörden jenseits der Schulbehörde erreicht werden, genauso wie eine flexible und bedarfsorientierte Zuweisung von personellen und sächlichen Ressourcen. Ein diskriminierungsfreier Bildungszugang im Sinne der Konvention wird von staatlicher Seite nur dann hinreichend gewährleistet, wenn im Einzelfall angemessene Vorkehrungen getroffen werden.“

Im Lichte dieser Stellungnahme wird das Pilotprojekt viel zu spät eingerichtet.

Da die saarländischen Schüler(innen) nach dem 4. Schuljahr jetzt und auch weiterhin in mindestens zwei „Säulen“ mit drei Bildungsgängen unterrichtet werden, steht in Frage, ob allen Kindern und Jugendlichen ein hochwertiges Angebot unterbreitet werden soll. Solange an dem Pilotprojekt kein Gymnasium teilnimmt, besteht begründet der Verdacht, dass entweder den Gymnasiasten wesentliche Bildung (Erwerb sozialer Kompetenzen) vorenthalten werden soll oder - schlimmer(!)- dass ihnen die gemeinsame Unterrichtung mit Kindern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen nicht zugemutet werden darf.

Schließlich muss mit Blick auf die Indikatoren wie Ausgaben pro Schüler, Schüler je Klasse, Schüler je Lehrer, Schulabschlüsse bezweifelt werden, ob das Saarland (im Ländervergleich) ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot vorhält. (Einem Vergleich mit den sog. PISA-Siegerstaaten kann es nicht standhalten.)

Der Landesvorstand der GGG Saarland fordert den zügigen Abschluss dieses Pilotprojektes unter Hinzuziehung der Erfahrungen mit „Integration“ der Gesamtschulen bundesweit und die schnelle Umsetzung der Konvention. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat entsprechende Eckpunkte vorgelegt.

Zu einzelnen Punkten des Entwurfs:

  • Der LV GGG Saarland begrüßt den Wegfall der sonderpädagogischen Überprüfungen und der damit verbundenen Klassifizierung (Stigmatisierung) von Schüler(innen).
  • Es stellt sich die Frage, ob die angesprochenen Fachkräfte und Einrichtungen den Bedarf an Förderdiagnostik angemessen und zeitnah befriedigen können.
  • Die Förderkonferenz sollte nicht aus allen stimmberechtigten Mitgliedern der Klassenkonferenz, sondern lediglich aus den Tutoren (Klassenlehrern in der GeS) und den weiteren genannten Mitgliedern bestehen, um zeitliche Belastungen zu vermeiden.
  • In das Budget muss Kooperationszeit eingerechnet werden, damit die Förderteams/- tandems Zeit für Absprachen haben.
  • Der LV GGG Saarland befürchtet, dass für die vielfältigen Aufgaben der Entwicklung, Umsetzung, Beobachtung, Reflexion und Austausch – auch mit anderen Pilotschulen – zu wenig Personal mit hinreichenden Qualifikationen zur Verfügung gestellt wird.
  • Der Vorstand der GGG Saarland befürchtet, dass der Modellversuch nicht hinreichend personalisiert werden kann.
  • Die Einführung von „Nullrunden“ und das Absenken der Eingangsgehälter wird die Personalsituation weiter verschärfen. Damit stünde die geforderte Ausweitung auf „die Schulen des Landes“ in Frage.
  • Es fehlt eine Arbeitsplatzbeschreibung, die Teamteaching (gemeinsames Unterrichten) als den Regelfall vorsieht und den Ruf „Integrationsschüler rauskommen!“verhindert.
  • Der LV GGG Saarland fordert für das Pilotprojekt eine an Action-research orientierte wissenschaftliche Begleitung.
  • Da der Abschluss des Pilotprojektes Ende 2012/13 deutlich hinter den oben zitierten Vorgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte zurück bleibt, fordert der Vorstand

der GGG Saarland, zügig einen umfassenden Maßnahmeplan vorzulegen.

Inklusive Bildung ist ein individuelles Menschenrecht. Es kann nicht hintergangen werden.

Darüber alle Kinder, Jugendliche und Eltern aufzuklären, ist nach Auffassung des Landesvorstandes der GGG Saarland vornehme Aufgabe des Ministeriums für Bildung.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Clemens

(1. Vorsitzender)