Länderbericht Nordrhein-Westfalen 2017-12

Der Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung in NRW – zentrale Aspekte für die integrierten Schulen
Zur Einstimmung ein Zitat aus dem Koalitionsvertrag: „Wir wollen die Gleichbehandlung aller Schulformen wiederherstellen. Die Benachteiligung von Realschulen und Gymnasien werden wir beenden." (KV S.10) Auf der Landespressekonferenz wurde die Ministerin gefragt, worin denn die Benachteiligung der Gymnasien bestünde? Darauf hatte sie keine Antwort.
Erstaunlich ist, dass an mehreren Stellen direkt oder indirekt der Sozialindex und der Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg angesprochen werden. Die erwähnten 30 Talentschulen mit fragwürdiger privater Finanzierung in sozial schwachen Stadtteilen werden die soziale Spaltung dort eher vertiefen.

Für eine gelingende Inklusion sollen verbindliche Qualitätsstandards eingeführt werden. Das ist überfällig und zu begrüßen. Die GGG NRW wird dazu aus der Praxis abgeleitete Vorschläge machen.


Im Rahmen der Aufgabenbeschreibungen für die unterschiedlichen Schulformen wird speziell die Gesamtschule als prädestiniert für die Umsetzung der Inklusion angesehen. Im gleichen Atemzug wird das Gymnasium als benachteiligt beschrieben. Das ist infam. Folgerichtig wird das Gymnasium vom zieldifferenten Unterricht befreit.

Ob es tatsächlich zu spürbaren Verbesserungen für die integrierten Schulen in den Bereichen Inklusion, Integration, Lehrerversorgung allgemein und speziell für die Schulen in schwierigen sozialen Lagen kommen wird, ist mehr als zweifelhaft. Die lauthals versprochene Unterrichtsgarantie soll über eine 105-prozentige Lehrerversorgung erreicht werden. Wie man darüber hinaus die Bereiche Inklusion, Integration, bedarfsgerechte Lehrerversorgung und die
Umstellung von G8 auf G9 finanzieren und auf dem Lehrerarbeitsmarkt realisieren will,
ist nicht zu erkennen.

Es gibt eine Reihe von Absichtserklärungen für Verbesserungen, deren Realisierung überwiegend von mehr personellen Ressourcen abhängt. Es gibt keine Prioritätenliste, keine Zeitabfolge, keinen Realisierungszeitraum. Immer wieder heißt es „Wir wollen ..." oder „Wir werden ...", und immer fehlt danach das wann und wie. Am verbindlichsten – wenn man das hier überhaupt sagen kann – bindet sich die Koalition in diesem Vertag an zwei Stellen: „Zum nächstmöglichen Zeitpunkt werden wir eine digitale und schulscharfe Erfassung des Unterrichtsausfalls einführen." (KV S.8) und „Mittelfristig führen wir eine 105-prozentige Lehrerversorgung an, vordringlich an Grundschulen." (KV S.8)

Eine ausführlichere Würdigung des Koalitionsvertrages und der Inhalt des KV finden
sich auf der Homepage der GGG-NRW:
www.ggg-nrw.de

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