Am 15.4.2016 fand auf Einladung der GGG eine Tagung mit Schulleiterinnen und Schulleitern zur Situation der  Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe in Schleswig-Holstein statt. Im Fokus der Diskussionen standen zwei Themenbereiche:

  • Orientierungen und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit (Was macht uns stark?)
  • Vorschläge für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen (Was brauchen wir?)

Die Ergebnisse der Tagung hier im Einzelnen darzustellen, würde den Rahmen des Länderberichtes sprengen. Die nachfolgenden Beispiele sollen einen Einblick darüber geben, worüber u.a. diskutiert wurde.

Einig waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darin, dass neben einem jeweils eigenen Schulprofil auch ein gemeinsamer Markenkern „Gemeinschaftsschule“ ausgeprägt sein sollte, um im Wettbewerb mit den Gymnasien bestehen zu können. Für wichtig wurden ebenso ein engagiertes, motiviertes und ideenreiches Kollegium und die Vernetzung nach außen gehalten. Zu letzterem gehören insbesondere Kooperationen mit benachbarten Oberstufen, damit den eigenen Schülerinnen und Schülern ein konsistenter, rechtsverbindlicher und pädagogisch koordinierter Übergang in die Oberstufe angeboten werden kann.

Angeregt wurde von dem Kreis eine Initiative in Bezug auf eine den neuen Schulstrukturen in Schleswig-Holstein angepasste Schulaufsicht. Bisher ist es so, dass  die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe zusammen mit den Grundschulen und Förderschulen von einer unteren, dezentral in den Kreisen angesiedelten Schulaufsicht betreut werden. Dagegen werden Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Gymnasien von der im Ministerium für Schule und Berufsbildung angesiedelten oberen Schulaufsicht begleitet.

Ebenso wurde übereinstimmend bemängelt, dass die zurzeit den Schulen gewährte Arbeitszeit für Schulverwaltungs-, Betreuungs- und Leitungsaufgaben sowie für Schulentwicklung bei Weitem nicht den Erfordernissen entspricht. Bedenkt man, dass sich viele Schulen noch im Übergang aus einer Schulform des gegliederten Schulsystems in eine Gemeinschaftsschule befinden, so halten wir die fehlenden Ressourcen für die Schulentwicklung für besonders problematisch.

Schließlich wurde noch darauf hingewiesen, dass die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe in der öffentlichen Wahrnehmung nicht die Anerkennung und damit auch den Zuspruch der Eltern erhalten, der ihrem pädagogischen Angebot entspricht.

In einem weiteren Arbeitsschwerpunkt hat die GGG in Zusammenarbeit mit dem Landeselternbeirat Gemeinschaftsschulen und der Landesschülervertretung Gemeinschaftsschulen eine Stellungnahme zu einem Entwurf für einheitliche Kompetenzzeugnisse der Jahrgangsstufen 5 – 7 an Gemeinschaftsschulen erarbeitet und diese am 28.4.2016 gegenüber der Schulaufsicht im Ministerium für Schule und Berufsbildung vertreten. Herauskommen wird wohl ein Kompetenzzeugnis, in dem verbal zusätzlich zu den bewerteten Kompetenzen auch Beschreibungen der Lernentwicklung möglich sein werden. Auch wenn das Ministerium nicht alle Vorschläge von uns übernehmen mochte, sei an dieser Stelle die konstruktive Zusammenarbeit hervorgehoben.

Dieter Zielinski