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Schulformbezogene (kooperative) Gesamtschule (§ 26 HSchG)

In der schulformbezogenen Gesamtschule sind die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium pädagogisch und organisatorisch in einer Schule verbunden. Sie kann in den Jahrgangsstufen 5 und 6 mit der Förderstufe beginnen. Auf Beschluss der Schulkonferenz kann die Förderstufe durch eine schulformbezogene Organisation der Jahrgangsstufen 5 und 6 ersetzt oder ergänzt werden.

Die Schulformen werden als aufeinander bezogene Schulzweige geführt, die Kooperation und Durchlässigkeit der Bildungsgänge sichern. Bei Eignung können Schülerinnen und Schüler teilweise am Unterricht anderer Schulzweige teilnehmen. Sind Schulzweige einzügig und unterschreiten einzelne Klassen voraussichtlich für die Dauer der Schulzeit ihrer Schülerinnen und Schüler die für die Klassenbildung geltende Mindestzahl, so ist schulzweigübergreifender Unterricht mit abschlussbezogener Differenzierung zu erteilen (§ 26 Abs. 1 Satz 3 mit Verweis auf die analoge Regelung zur verbundenen Haupt- und Realschule in § 23 Abs. 9 Hessisches Schulgesetz).
Die schulformbezogene (kooperative) Gesamtschule dient aufgrund des Zusammenwirkens ihrer Zweige dem Ziel, die Begabungs- und Leistungsschwerpunkte der Schülerinnen und Schüler in individueller Bestimmung der Bildungswege zu entfalten. Allen Schülerinnen und Schülern werden über die Gegenstandsbereiche, Bildungsziele und Anforderungen der Bildungsgänge hinausgehende gemeinsame Lernerfahrungen vermittelt. Die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen wird durch die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in den Schulzweigen, im schulformübergreifenden Unterricht und bei der Gestaltung des gemeinsamen Schullebens gefördert. Die Lehrerinnen und Lehrer stimmen in Konferenzen die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in den Schulzweigen aufeinander ab. Dies gilt neben der Gestaltung des gesamten Schullebens auch für die Lehr- und Lernmittel und die Maßstäbe für die Leistungsmessung und Leistungsbewertung.
Besonders im schulzweigübergreifenden Unterricht werden durch Formen der inneren Differenzierung die individuellen Fähigkeiten und Begabungen der Schülerinnen und Schüler entwickelt. Die Notengebung bezieht sich besonders bei Entscheidungen über Versetzungen und Abschlüsse auf die Zugehörigkeit zum Bildungsgang.
Für die Schulzweige der schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschule gelten die Bestimmungen für die Versetzungen und Abschlüsse wie für die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium.