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Landesverbände

Landesverbände

Laut § 6 (1) der Satzung gliedert sich die GGG in Landesverbände, deren Grenzen mit denen der Länder der Bundesrepublik Deutschland zusammenfallen.
Für alle Landesverbände gilt die Satzung der GGG.
Falls Landesverbände als eingetragener Verein konstituiert werden - dies ist beim Landesverband NRW der Fall - darf ihre Satzung nicht im Widerspruch zu die Satzung des GGG-Bundesverbandes stehen.
Landesverbände, die kein eingetragener Verein sind, geben sich eine Geschäftsordnung.
Innerhalb der Satzung und der Geschäftsordnung regeln Landesverbände ihre Angelegenheiten selbstständig; insbesondere verwalten sie ihre Vermögen selbst und revidieren ihre Kasse selbst. Davon unbeschadet haben die Revisoren der Bundesorganisation das Recht, die Kassen der Untergliederungen zu prüfen. Kassen- und Revisionsberichte sind den übergeordneten Verbandsebenen unverzüglich mitzuteilen.

Die GGG-Landesverbände:

 

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