– Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule –
Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V.

 

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SCHULE KANN ANDERS! 2024 (Dresden)

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Bundeskongress
für längeres gemeinsames Lernen


Donnerstag, 02. Mai, bis Sonnabend, 04. Mai 2024

Gemeinschaftsschule Campus Cordis
Stauffenbergallee 8
01099 Dresden

  • Die "GGG",
  • "Länger gemeinsam lernen – Gemeinschaftsschule in Sachsen e.V."
  • und die Dresdener "Gemeinschaftsschule Campus Cordis"

veranstalten den Kongress gemeinsam. Die Landeshauptstadt Dresden – Geschäftsbereich Bildung, Jugend und Sport unterstützt ihn.

Im Anschluss findet die GGG-Mitgliederversammlung statt.

HE/SL: Beatenberg 31 (2024-10)

Personalisiertes Lernen in heterogenen Gruppen als Chance für Inklusion

Tagung mit Workshops
Freitag, 11.10., im Montessori-Zentrum Angell in Freiburg bis bis Montag, 14.10.2024, in Beatenberg

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Institut Beatenberg
Waldeggstr. 195
CH-3803 Beatenberg
+41 (0)33 841 81 81

Karte    WEBSITE Institut Beatenberg

Das Märchen von der inklusion (2024 efa-9)

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– am Beispiel des Landes Bayern

Eine für Alle – Heft 9 (2024)

So war und ist Inklusion nicht gemeint

In dieser Ausgabe unserer Schriftenreihe lesen Sie einen Beitrag zur Inklusion in Bayern. Sie fragen sich jetzt vielleicht, inwiefern Sie das Schulsystem Bayerns interessieren sollte? Die Bedenken hatten wir auch. Wir haben den Beitrag aufgenommen, weil Hans Wocken darin die Ziele und entsprechende Strategien im Detail entlarvt, mit denen in Bayern unter dem Schild „Inklusion“ inklusive Bildung in der Realität verhindert wird.

Nach Pisa 2022 – GGG fordert Schulstruktur­änderung (PM 2024-02)

Bundeskongress für längeres gemeinsames Lernen in Dresden vom 2.5.2024 bis 4.5.2024

Presse­mit­tei­lung 24.02.2024:

In seiner Frühjahressitzung beschäftigte sich der GGG-Hauptausschuss an diesem Wochenende in Bad Sassendorf schwerpunktmäßig mit der Rezeption der Pisa-Ergebnisse in den einzelnen Bundesländern. Der Aufschrei in der Politik war jeweils groß, heftiges Debattieren setzte ein, um alsbald wieder zu verstummen.

Was muss noch geschehen, um unsere Bildungspolitiker*innen zu bewegen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, die über den Versuch des Kurierens an Symptomen hinausgehen?

HH: Bildungswende JETZT! (2024-01)

Offener Brief an die neue Schulsenatorin Logo Schule muss anders

Sehr geehrte Frau Bekeris,

wir, die Hamburger Gruppe der bundesweiten Bildungsinitiative Bildungswende JETZT!, gratulieren Ihnen zur Bestätigung Ihres neuen Amtes durch die Hamburger Bürgerschaft und wünschen Ihnen einen guten Start! Gleichzeitig wünschen wir Herrn Rabe alles Gute für die Zukunft, vor allem gesundheitlich. Wir freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen, um gemeinsam die Bildung in Hamburg gerechter, inklusiver und demokratischer zu machen.

DIE SCHULE für alle – 2023/4

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ImFokusSchule imFokus:
– Inklusion 2023
GGGaktiv:
– Tagung mit dem Grundschulverband
– Oberstufe
– Bündnis Eine für alle

DIE SCHULE für alle – 2023/3

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Einführung:
– Redaktionsbeitrag
– K.-J. Tillmann
5 Länder im Fokus:
BE – HB – HH – SL – SH
in der Diskussion:
– 2 Positionen
– Die Einführung der Gemeinschaftsschule in SH

Die GGG ist ein Stein in der Brandmauer gegen Rechts (PM 2024-01)

Presse­mit­tei­lung 22.01.2024:

In einem Nachrichtenpodcast der Süddeutschen Zeitung fordert der flüchtlingspolitische Sprecher von Pro Asyl, Tareq Alaows, Politik und Zivilgesellschaft dazu auf, eine Brandmauer gegen Rechts zu bilden, gegen diejenigen, die unsere freiheitliche Grundordnung sowie Menschenrechte einschränken bzw. abschaffen wollen. Die GGG ist ein Stein dieser Brandmauer.

PISA 2022 (2023-12)

Neue PISA-Studie erweist: Das Deutsche Schulsystem ist am Ende

Stellungnahme des Bundesvorstandes vom 12.12.2023:

Die aktuelle Bildungsstudie der OECD zeigt Deutschland an einem nie dagewesenen Tiefpunkt:

Vollständiger Artikel durch Titelklick!

DIE SCHULE für alle – 2023/2

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ImFokus:
– Startchancen-Programm
Schule imFokus:
– Schulen in präkerer Lage – erfolgreich
GGGaktiv:
– Potsdamer Erklärung
– Lehrermangel: HA-Empfehlungen
u. a.

Stellungnahme zur Schulgesetzänderung 2014

Die GGG Berlin nimmt zu den beabsichtigten Änderungen des Schulgesetzes Stellung, die die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Sekundarstufe I betreffen sowie zu den Anträgen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Grundschule sowie zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU.

  1. Die GGG Berlin begrüßt die Änderung zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Sekundarstufe I (§56), die darauf abzielen Geschwisterkinder vorrangig aufzunehmen und damit Eltern eine engere Zusammenarbeit mit den Schulen zu ermöglichen.
    Allerdings ist die Formulierung §56 (6) 3 in der beabsichtigten Form missverständlich, da Geschwisterkinder, die bis zum Losverfahren noch nicht berücksichtigt werden konnten eben nicht gelost werden, sondern von der Quote von 30% abzuziehen und vorrangig aufzunehmen sind.
  2. Die GGG Berlin hält die Verpflichtung für Eltern, deren Kinder die festgesetzte Durchschnittsnote erreichen oder überschreiten, ein weiteres Beratungsgespräch zu führen, für äußerst problematisch. Diese Regelung wird im Wesentlichen eine weitere soziale Differenzierung verursachen. Eltern mit höheren Bildungsabschlüssen, werden tendenziell eher bereit sein, sich diesen zusätzlichen Gespräche zu stellen, als Eltern, die geringere Bildungsabschlüsse haben. Letztlich drückt die beabsichtigte zusätzliche Verpflichtung ein Misstrauen gegenüber Lehrerinnen und Lehrern der Grundschulen aus, denen nicht zugetraut wird, entsprechend nachhaltig wirkende Gespräche zu führen.
    Die GGG Berlin hielte eine Regelung für sinnvoller, die darauf abzielt, die Beratungsgespräche für die Aufnahme von Kindern an Gymnasien grundsätzlich von Lehrerinnen und Lehrern der Gymnasien durchführen zu lassen. Dies sollte verbunden sein mit der Verpflichtung, Schülerinnen und Schüler, für deren Aufnahme sich das Gymnasien entschieden hat, bis zum Abschluss der 10. Klasse zu beschulen.
    Die Konsequenzen liegen auf der Hand:
    1. Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer könnten sich auf pädagogische Tätigkeiten konzentrieren ohne Gespräche führen zu müssen, die letztlich der Sortierung der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I dienen.
    2. Am Ende der 7. Klassen würde nicht eine erhebliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern frustriert und entmutigt die Gymnasien verlassen und Unruhe verbreitend an Sekundarschulen einen Platz suchen.
    3. Die Gymnasien müssten sich stärker auf die pädagogischen Aufgaben konzentrieren, die von ihnen aufgenommenen und für das Gymnasium für geeignet befundenen Schülerinnen und Schüler entsprechend individuell zu fördern und zu fordern.
  3. Die GGG Berlin begrüßt den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, die Kriterien zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern zu ergänzen, da damit die Verwirklichung des Zieles der Kooperationen von Kindertagesstätten und Schulen, nämlich die individuelle Entwicklung der Kinder zu unterstützen, besser ermöglicht wird. Nach den bisherigen Regelungen konnten Kinder von Kooperationsgrundschulen immer wieder nicht aufgenommen werden, deren individuelle Förderung in Kooperation von Erzieherinnen der KiTas und der Erzieherinnen sowie Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen gründlich geplant und bereits organisiert organisiert war. Gemeinsame Gespräche und Vereinbarungen zwischen Eltern und Pädagoginnen der KiTas und Grundschulen blieben in diesen Fällen weitgehend wirkungslos.
  4. Die GGG Berlin begrüßt den Antrag der Fraktionen von SPD und CDU zur bußgeldverbundenen Teilnahmeverpflichtung an der Sprachstandsfeststellung. Es wird damit besser gelingen, Kindern die benötigte individuelle Förderung zukommen zu lassen, die sie benötigen. Allerdings müssen Schulen unabhängig von den 40%-Regelungen (Anteil ndH und sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler) die nötigen personellen Mittel für Sprachförderung zugewiesen werden. Dies geschieht bisher nicht im erforderlichen Umfang.
  5. Die GGG Berlin regt an, klare Formulierungen zur Frequenzsenkung im Falle verschiedener Grade und Formen von Behinderungen von Schülern und Personal in das Schulgesetz aufzunehmen oder mit diesen entsprechende Nachfolgeregelungen zu ermöglichen.

Wir danken für die Möglichkeit unsere Positionen darzustellen und sind auch künftig bereit, die Arbeit des Parlamentes zu unterstützen.

Für den Vorstand der GGG Berlin
Robert Giese

Berlin, 12.02.2014
Landesverband der GGG-BERLIN
c/o Robert Giese Fritz-Karsen-Schule, Onkel-Bräsigstr. 76-78, 12359 Berlin