Länderbericht Schleswig-Holstein 2017/2

Während ich diesen Bericht auf den Weg bringe, laufen gerade die Hochrechnungen zur Landtagswahl. Noch ist nicht abzusehen, welche Parteienkonstellation künftig die Bildungspolitik gestalten wird. Darüber und auch über die Konsequenzen für die Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein im nächsten Länderbericht mehr.

Aktuell haben wir sowohl Kontakte zum Schulleitungsverband als auch zur LandesschülerInnenvertretung der Gemeinschaftsschulen mit der Zielsetzung aufgebaut, jeweils gemeinsame Positionen und sich daraus ergebendes gemeinsames Vorgehen auszuloten.

Innerhalb des Landesverbandes der GGG wurde ein Arbeitskreis Schulleiterinnen und Schulleiter an Gemeinschaftsschulen gegründet, der sich zur Aufgabe gestellt hat, die Diskussion und den Austausch über gute Wege des gemeinsamen Lernens in der einen Schule für alle zu befördern. Darüber hinaus will der Arbeitskreis den „Markenkern“ Gemeinschaftsschule stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken.

Themenschwerpunkt Inklusion:

Die gemeinsame Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat seit 1990 in Schleswig-Holstein Eingang ins Schulgesetz gefunden und Vorrang vor einer getrennten Beschulung. Dies hat dazu geführt, dass inzwischen mehr als zwei Drittel der entsprechenden Schülerinnen und Schüler inklusiv unterrichtet werden. In einem Zehn-Punkte-Katalog hat die Landesregierung 2014 beschrieben, wie die inklusive Schule weiter entwickelt werden soll. Diese Beschreibung wurde 2016 in einem Arbeitspapier mit der Setzung von sechs Schwerpunkten weiter konkretisiert. Ein „Runder Tisch Inklusion“, der in ca. vierteljährlichem Abstand tagt und an dem auch die GGG beteiligt ist, begleitet den Prozess. Im Oktober 2016 hat Prof. Klaus Klemm im Auftrag des Ministeriums für Schule und Berufsbildung ein Gutachten vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass für eine qualitativ hinreichende personelle Ausstattung der Schulen 493 Stellen fehlen.

Unter Anerkennung aller bisher vorgenommenen Schritte bleibt bis zur Realisierung einer Schule, die die Bezeichnung inklusiv rechtfertigt, noch viel zu tun. Vorrangig sind dies für uns u. a.:

  • eine Schulgesetzänderung, die die inklusive Schule ausdrücklich zur Aufgabe aller Schularten macht und damit auch das Gymnasium für den zieldifferenten Unterricht öffnet
  • der perspektivische Verzicht auf die formale Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs für die Bereiche Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung, verbunden mit einer systemischen Personalzuweisung für die Schulen
  • der weitere Ausbau multiprofessioneller Teams
  • die Förderzentren für Geistige Entwicklung anzuregen, zu unterstützen und ggf. zu veranlassen, sich inklusiver aufzustellen
  • die dienstrechtliche Zugehörigkeit der Förderschullehrkräfte zu den Schulen, an denen sie den wesentlichen Teil ihrer Arbeitszeit erbringen.

DIETER ZIELINSKI